Norm
StVO §14 Abs2 litcRechtssatz
Die Mißachtung der zur Hintanhaltung einer Gefährdung oder Behinderung des Verkehrs auf der Vorrangstraße erlassenen Vorschrift des § 14 Abs 2 lit c StVO läßt auch dann die Herbeiführung oder Vergrößerung einer Gefahr ohne weiteres erkennen, wenn bei Beginn des Umkehrmanövers noch von keiner Seite her das Herannahen eines anderen Fahrzeuges wahrnehmbar war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0073968Dokumentnummer
JJR_19670413_OGH0002_0110OS00012_6700000_001