RS OGH 1967/4/13 11Os12/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.1967
beobachten
merken

Norm

StVO §14 Abs2 litc

Rechtssatz

Die Mißachtung der zur Hintanhaltung einer Gefährdung oder Behinderung des Verkehrs auf der Vorrangstraße erlassenen Vorschrift des § 14 Abs 2 lit c StVO läßt auch dann die Herbeiführung oder Vergrößerung einer Gefahr ohne weiteres erkennen, wenn bei Beginn des Umkehrmanövers noch von keiner Seite her das Herannahen eines anderen Fahrzeuges wahrnehmbar war.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 12/67
    Entscheidungstext OGH 13.04.1967 11 Os 12/67
    Veröff: ZVR 1968/24 S 52

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0073968

Dokumentnummer

JJR_19670413_OGH0002_0110OS00012_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten