Entscheidungsgründe: I. 1. Gemäß §2 Abs1 Z4 GSVG idF des Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1997 (ASRÄG 1997; auch: 22. Novelle zum GSVG), BGBl. I Nr. 139/1997, sowie der 23. Novelle zum GSVG, BGBl. I Nr. 139/1998, sind selbständig erwerbstätige Personen, die auf Grund einer betrieblichen Tätigkeit (bestimmte) Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§22 Z1-3 und 5 EStG 1988) oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§23 EStG 1988) erzielen, in die Vollversicherung nach dem GSV... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litcBGBlG 1996 §2 Abs2 Z2GSVG §2 Abs1 Z4GSVG §5
Leitsatz: Aufhebung eines als "Bescheid" bezeichneten, jedoch als Verordnung zu
deutenden Verwaltungsaktes betreffend das sogenannte "opting out" der
Mitglieder der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
aus der Pflichtve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu B1587/00, B1588/00, B1615/00 und B1666/00 Beschwerden von Mitgliedern der Kammer der Wirtschaftstreuhänder gegen Bescheide des Beschwerdeausschusses dieser Kammer anhängig, mit denen den Beschwerdeführern im Instanzenzug unter Anwendung der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Beitragsordnung Beiträge für die Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in der Höhe ... mehr lesen...
Index: 36 Wirtschaftstreuhänder36/01 Wirtschaftstreuhänder
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litaB-VG Art139 Abs4BeitragsO für die Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 14.04.00GSVG §5Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 14.04.00WirtschaftstreuhandberufsG §146WirtschaftstreuhandberufsG §173
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Satzung... mehr lesen...
Begründung: I. 1. §5 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978 idF BGBl. I Nr. 86/1999 lautet: "§5. (1) Von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung oder in der Kranken- oder Pensionsversicherung sind Personen ausgenommen, wenn diese Personen auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen beruflichen Vertretung (Kammer) und auf Grund der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinne des §2 Abs1 Z4 Anspruch auf... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGSVG §5
Leitsatz: Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung der Regelung über
Ausnahmen von der Pflichtversicherung in der gewerblichen
Sozialversicherung mangels aktuellen und unmittelbaren Eingriffs in
die Rechte der Antragsteller; Ausnahme der Mitglieder der
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten von de... mehr lesen...
Begründung: I. 1. §5 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978 idF BGBl. Nr. I/86/1999 lautet: "§5. (1) Von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung oder in der Kranken- oder Pensionsversicherung sind Personen ausgenommen, wenn diese Personen auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen beruflichen Vertretung (Kammer) und auf Grund der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinne des §2 Abs1 Z4 Anspruch auf Lei... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGSVG §5
Leitsatz: Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung von Bestimmungen
des GSVG in einer nicht mehr in Geltung stehenden Fassung mangels
unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre der Antragsteller
Rechtssatz: Zurückweisung der Individualanträge auf teilweise Aufhebung des §5 GSVG ... mehr lesen...