Mit Bescheid vom 4. März 1991 stellte die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt fest, daß die Beschwerdeführerin vom 2. August 1990 bis auf weiteres gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 GSVG in der Pensionsversicherung pflichtversichert sei; Beitragspflicht bestehe gemäß § 27 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2, 5 und 7 GSVG vom 1. August 1990 bis auf weiteres. Gleichzeitig wurde festgestellt, daß die Höhe der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung gemäß § 25a Abs. 1 leg. cit. für 1990 monatli... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §127a;GSVG 1978 §25;GSVG 1978 §25a;
Rechtssatz: § 127a GSVG bezieht sich ausschließlich auf eine abschließende leistungsrechtliche Beitragsgrundlagenfeststellung in Mehrfachversicherungsfällen. In Fällen, in denen eine versicherungspflichtige Tätigkeit nach dem GSVG erst begonnen worden ist, und eine Beitragsgrundlage nach § 25 GSVG nicht festgestellt... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Oktober 1992 hat die Beschwerdeführerin gegenüber dem Mitbeteiligten festgestellt, daß gemäß § 194 GSVG im Zusammenhalt mit § 410 ASVG für die Nachverrechnung der Pflichtbeitragsgrundlagen der Jahre 1987 und 1988 die fünfjährige Verjährungsfrist gemäß § 40 GSVG maßgebend sei. Nach der Begründung: dieses Bescheides habe der Mitbeteiligte im Februar 1984 "auf der Pflichtversicherungserklärung" zwei Steuernummern angegeben, wobei eine der Nummern durchgestrichen gewes... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §25;GSVG 1978 §40 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, daß die Beitragsgrundlage in der Pflichtversicherung nach dem GSVG an den steuerpflichtigen Einkünften des Versicherten nach Maßgabe der §§ 25 ff GSVG anknüpft, ist die im Formular "Versicherungserklärung" unter Punkt 5 enthaltene Frage "Werden oder wurden Sie bereits steuerlich veranlagt? ... wen... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 6. Oktober 1988 stellte die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gemäß § 194 GSVG in Verbindung mit § 410 ASVG fest, daß für den Beschwerdeführer im Kalenderjahre 1987 gemäß § 25 GSVG die monatliche Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung S 30.800,-- und in der Krankenversicherung S 25.200,-- betrage. Dem dagegen vom Beschwerdeführer erhobenen Einspruch wurde mit dem angefochtenen Bescheid keine Folge gegeben. In der Begrün... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1972 §37 Abs2 Z3;GSVG 1978 §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0018 E 14. April 1988 VwSlg 12696 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Ein Übergangsgewinn nach § 37 Abs 2 Z 3 EStG ist bei Ermittlung der Beitragsgrundlage nach § 25 GSVG heranzuziehen. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1972 §37 Abs2 Z3;GSVG 1978 §25;
Rechtssatz: Ein Übergangsgewinn nach § 37 Abs 2 Z 3 EStG ist bei Ermittlung der Beitragsgrundlage nach § 25 GSVG heranzuziehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987080018.X01 Im RIS seit 24.03.2006 ... mehr lesen...