Entscheidungsgründe: Der am 7. 6. 1937 geborene Kläger hat in der österreichischen Pensionsversicherung für die Wartezeit nachstehende Versicherungszeiten erworben: 11.52 bis 6.53, 11.53 bis 6.54, 11.54 bis 6.55: jeweils 8 Monate Ersatzzeit/Schule, 10.55 bis 1.56, 3.56 bis 6.56, 10.56 bis 1.57, 3.57 bis 6.57, 10.57 bis 1.58 und 3.58 bis 6.58: jeweils 4 Monate Ersatzzeit/Studium, 10.58: 1 Monat Ersatzzeit/Studium, 11.58 bis 12.58: 2 Monate Beitragszeit/Pflichtversicherung, 1.59... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 4. Februar 1988 anerkannte die beklagte Partei den Anspruch des Klägers auf eine Alterspension ab 1. Jänner 1985 und setzte diese ab 1. Jänner 1985 mit S 1.796,50, ab 1. Jänner 1986 mit S 1.859,40, ab 1. Jänner 1987 mit S 1.930,10 und ab 1. Jänner 1988 mit S 1.930,10 fest. Als Beitragsgrundlage legte die beklagte Partei der Pensionsberechnung einen vorgemerkten Arbeitsverdienst des Klägers in der Zeit vom 1. Oktober 1934 bis 30. Juni 1935 von S 100 mon... mehr lesen...
Norm: ASVG §500GSVG BGBl 1938/1 §224
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines gegen Entgelt regelmäßig beschäftigten Rechtsanwaltsanwärters fällt nicht unter die in § 224 GSVG von der Angestelltenversicherungspflicht ausgenommenen Beschäftigungen; Rechtsanwaltsanwärter waren daher, in der Angestelltenversicherung im Jahre 1938 pflichtversichert. Entscheidungstexte 10 ObS 177/89 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...