Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Gabriele Griehsel (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Stefan Jöchtl (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Serhat Kutlu Y*****, TR-*****, vertreten durch Mag. Claudia Steegmüller, Rechtsanwäl... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. 2. 1956 geborene Klägerin ist seit ihrem 3. Lebensjahr am linken Ohr taub und am rechten Ohr schwerhörig. Nach mehreren Hörstürzen im Jahr 1998 hat sie auch am rechten Ohr ihr Gehör völlig verloren. Nach ihrem Vorbringen war die Klägerin von 1971 bis 1984 als kaufmännische Angestellte (Buchhalterin und Verkäuferin) unselbständig erwerbstätig. Ab 1984 war die Klägerin Inhaberin einer Tabaktrafik; die Gewerbeberechtigung für diese Erwerbstätigkeit hat die Kläger... mehr lesen...
Begründung: Bei der am 7. 5. 1966 geborenen Klägerin bestand bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres insbesondere aufgrund ihrer Augenkrankheit Erwerbsunfähigkeit. Sie war schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres praktisch blind. Im gesundheitlichen Zustand und in der Behinderung der Klägerin ist seit Vollendung des 18. Lebensjahres keinerlei Veränderung eingetreten. Mit Bescheid vom 19. 3. 1991 wurde der Klägerin aufgrund ihres Antrages vom 24. 1. 1990 die Waisenpension üb... mehr lesen...
Norm: GSVG §128GSVG §138
Rechtssatz: Drogensüchtige Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 10 Rs 38/05i. Diese ist nunmehr unter RW0000665 abrufbar. Entscheidungstexte 7 Rs 12/97d Entscheidungstext OLG Wien 03.03.1997 7 Rs 12/97d European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z2ASVG §260BSVG §119 Abs2 Z2GSVG §128 Abs2 Z2GSVG §133 Abs1GSVG §138
Rechtssatz: Erwerbsunfähig im Sinne des § 252 Abs 2 Z 2 ASVG (§ 128 Abs 2 Z 2 GSVG, § 119 Abs 2 Z 2 BSVG) ist, wer infolge Krankheit oder Gebrechen nicht imstande ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen nennenswerten Verdienst zu erzielen (Hier: ein praktisch tauber Versicherter, der nur Arbeiten verrichten kann, die keine Anforderungen an das Gehör st... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...