Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung des nichtamtlichen Dolmetschers war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Er beantragte für die Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der im
Spruch: angeführten Höhe. Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch II. Das... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung des nichtamtlichen Dolmetschers war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Festsetzung der Dolmetsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung der nichtamtlichen Dolmetscherin war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Sie beantragte für ihre Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der Höhe von € 165,90 (inklusive USt). Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Festsetzung der Dolmetschgeb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beziehung der nichtamtlichen Dolmetscherin war für die Durchführung der Verhandlung erforderlich. Sie beantragte für ihre Teilnahme an der Verhandlung Gebühren in der Höhe von ? 134,00 (inklusive 20% MWSt). Die Partei, welche die Kosten zu tragen hat, erhob keine Einwendungen gegen die antragsgemäße Bestimmung der Dolmetschgebühren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Festsetzung der Dolmetsc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 31.10.2018 beantragte die XXXX , im Vergabeverfahren "MEDOS - Managed e-Document and Output Service; Aktenzeichen: BCC- 512-ProVia IC 9281" der Auftraggeberin ÖBB-Business Competence Center GmbH, Erdberger Lände 40-48, 1030 Wien, vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, 1010 Wien, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, die sie bezüglich ihres Angebotes zu Los 1 betreffende Ausscheidensentscheidung vom 22.10.2018 für nichtig zu erklär... mehr lesen...