Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.06.2017, XXXX wurde die Antragstellerin von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zur Sachverständigen auf dem Fachgebiet „Allgemeine Informationen über Afghanistan“ bestellt und im Rahmen eines schriftlichen Gutachtens mit folgendem Auftrag betraut: „Die in der Niederschrift vom 26.05.2017 gemachten Aussagen des Beschwerdeführers zu seinen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Ladung vom 09.07.2020, XXXX , wurde die Antragstellerin für die Verhandlung am 04.11.2020 als Zeugin geladen. I.2. In der im Verfahren XXXX durchgeführten mündlichen Verhandlung vom 04.11.2020 wurde die Antragstellerin zunächst als Zeugin aufgerufen, in weiterer Folge jedoch durch entsprechenden einstimmigen Senatsbeschluss, gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zur Sachverständigen aus dem Fachgebiet Psychiatrie und Neurologie bestellt. In we... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 31.10.2018 beantragte die XXXX , im Vergabeverfahren "MEDOS - Managed e-Document and Output Service; Aktenzeichen: BCC- 512-ProVia IC 9281" der Auftraggeberin ÖBB-Business Competence Center GmbH, Erdberger Lände 40-48, 1030 Wien, vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, 1010 Wien, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, die sie bezüglich ihres Angebotes zu Los 1 betreffende Ausscheidensentscheidung vom 22.10.2018 für nichtig zu erklär... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.02.2019, GZ W127 2170907-1/38Z, wurde Herr Dipl.-Ing. XXXX gemäß § 3b Abs. 1 UVP-G 2000 iVm 52 AVG zum Sachverständigen für das Fachgebiet "Verkehr" im Beschwerdeverfahren betreffend das Projekt "Land Oberösterreich, Landesstraßenverwaltung; Bauvorhaben B122b Abzweigung Voralpenstraße, Baulos Westspange Steyr" bestellt. Diese Bestellung war als ergänzende Begutachtung zu dem bereits erfolgten Gutacht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.05.2019, XXXX , wurde der Antragsteller von dem Leiter der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 45 Abs. 3 AVG iVm § 17 VwGVG ersucht bis 19.06.2019 eine schriftliche Stellungnahme zur Beweisaufnahme bezugnehmend auf die Stellungnahme und Urkundenvorlage des gesetzlichen Vertreters des Beschwerdeführers vom 17.04.2019 zu dem Gutachten des Sachverständigen vom 18.03.2019 ... mehr lesen...