Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Verfahren 2 C 90/23s vor dem Bezirksgericht Tamsweg wurde XXXX für den 16.11.2023, 11:00 Uhr (voraussichtliches Ende: 11:10 Uhr), als Zeuge geladen. Am 16.11.2023 machte der Zeuge Gebühren geltend (u.a. 26 Stunden Entschädigung für Zeitversäumnis gem. § 18 Abs. 1 GebAG) und legte diesbezügliche Belege vor. Im Verfahren 2 C 90/23s vor dem Bezirksgericht Tamsweg wurde römisch XXXX für den 16.11.2023, 11:00 Uh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Der nunmehrige Beschwerdeführer, ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, wurde im zu Grunde liegenden zivilrechtlichen Verfahren des Bezirksgerichtes Krems an der Donau, Zahl 9C 803/13f, vom genannten Bezirksgericht für den 20.06.2018, 09:00 Uhr, zur Vernehmung "als Zeuge" geladen. Der Beschwerdeführer leistete dieser Ladung Folge. Die Vernehmung des Beschwerdeführers fand in der Folge nicht stat... mehr lesen...