Begründung: : XXXX , ersuchte mit E-Mail vom 11.02.2020 um Übernahme der Reisekosten für eine Begleitperson durch das Bundesverwaltungsgericht bezüglich seines Begutachtungstermins am 20.02.2020 um 16:00 in der XXXX . Er teilte mit, dass er nicht alleine nach Tirol fahren könne und auf eine Begleitperson angewiesen sei. Es sei ihm nicht möglich, die Reise sowie die Orientierung in einer fremden Stadt selbständig zu bewältigen. Dies gelte auch für den Verhandlungstermin am 04.05... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein Landwirt (im Folgenden: BF), trat am 13.12.2017 in einem Beschwerdeverfahren vor dem BVwG in WIEN (zu Zl. W102 2016679-1) als bevollmächtigter Vertreter seiner Tochter, die als beschwerdeführende Partei geladen aber verhindert war, auf. 2. Für seine Teilnahme machte der BF mit Schreiben vom 14.12.2017 Reise- und Aufenthaltskosten nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Begleitperson (b... mehr lesen...