Entscheidungen zu § 19 GebAG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2005/5/25 2004/17/0004

1.1. Zur Vorgeschichte kann auf die hg. Erkenntnisse vom 16. November 1998, Zl. 98/17/0096, und vom 28. April 2003, Zl. 99/17/0207, verwiesen werden. Mit dem zuletzt genannten Erkenntnis wurde der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; die belangte Behörde habe durch Bestätigung der erstinstanzlichen Bescheide Gebühren (Fahrtkosten) im Umfang von je S 34,-- den im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Part... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.05.2005

RS Vwgh 2005/5/25 2004/17/0004

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litc;GebAG 1975 §18 Abs2;GebAG 1975 §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0231 E 15. April 1994 RS 12 Stammrechtssatz Die Frage der BESCHEINIGUNG muß von jener der BEHAUPTUNG eines konkreten Vermögensschadens unterschieden werden. Der selbständig erwerbstätige Zeuge hat KONKRET den Entgang einer oder mehrerer Verdienstmöglichkeiten zu behaupten,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.2005

RS Vwgh 2005/5/25 2004/17/0004

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litc;GebAG 1975 §18 Abs2;GebAG 1975 §19;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat seinem Erkenntnis vom 28. April 2003, 99/17/0207, zu Grunde gelegt, dass die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien ihren Anspruch auf Zeugengebühren (hier die Kosten eines jeweils notwendigen Stellvertreters) ausreichend konkret behauptet haben.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.2005

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/15 92/17/0231

Wie aus dem Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakten im Zusammenhalt mit dem unbestrittenen Beschwerdevorbringen hervorgeht, wurde der Beschwerdeführer unter Verwendung eines "StPOForm. Lad 16" als Zeuge zu der für den 23. August 1991 vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien anberaumten Hauptverhandlung gegen eine namentlich genannte Beschuldigte als Zeuge geladen. Nachträglich wurde der Termin telefonisch auf 8. August 1991, 10.00 Uhr, vorverlegt. Mit seinem an den Kostenbeamten des... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.04.1994

RS Vwgh 1994/4/15 92/17/0231

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §18 Abs2;GebAG 1975 §19;
Rechtssatz: Die Frage der BESCHEINIGUNG muß von jener der BEHAUPTUNG eines konkreten Vermögensschadens unterschieden werden. Der selbständig erwerbstätige Zeuge hat KONKRET den Entgang einer oder mehrerer Verdienstmöglichkeiten zu behaupten, was in vielen Fällen eine Aufgliederung erforderlich macht. Lediglich ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.04.1994

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