Entscheidungen zu § 18 GebAG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2001/4/25 2001/13/0052

Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie einer weiteren Beilage zur Beschwerdeschrift entnommen werden kann, wurde die Beschwerdeführerin am 17. August 1999 vor dem Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz als Auskunftsperson im Sinne des § 99 Abs. 1 FinStrG vernommen, worauf sie einen Antrag auf Entschädigung für Zeitversäumnis stellte, dem eine von Livius P. mit dem Datum vom 17. August 1999 ausgestellte und sa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/22 98/17/0286

Der Beschwerdeführer, welcher nach seinen Angaben im Verwaltungsverfahren ein Büro für Kfz-Technik, Schätzung, Bewertung und Beratung als nicht protokolliertes Einzelunternehmen betreibt, wurde in einem Verfahren vor dem Bezirksgericht Donaustadt für den 17. April 1997, 12.30 Uhr, als Zeuge geladen. Er kam dieser Zeugenladung nach und sprach - neben Reisekosten - an Kosten für einen notwendigerweise zu bestellenden Stellvertreter (einen fachkundigen Kollegen) einen Betrag von S 3.600,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1999

RS Vwgh 1999/3/22 98/17/0286

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §17;GebAG 1975 §18;
Rechtssatz: Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind auch angemessene Wartezeiten beim Umsteigen und eine "Verschnaufpause" von fünf Minuten vor dem Gerichtssaal einzuberechnen. Es darf nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden, dass der Zeuge über ausreichende Ortskenntnisse in der Umgebung des Gerichtes und dem Parkhau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1999

RS Vwgh 1999/3/22 98/17/0286

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;EGVG Art2;GebAG 1975 §17;GebAG 1975 §18;VwRallg;
Rechtssatz: Justizverwaltungsbehörden haben das AVG nicht anzuwenden, wohl aber die darin niedergelegten allgemeinen Grundsätze eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens in der Verwaltung bei Bestimmung der Zeugengebühr zu beachten. Dazu zählt a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1999

RS Vwgh 1989/2/10 86/17/0057

Index: Zivilrecht27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0165 E 14. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Von einem tatsächlichen Einkommensentgang kann beim selbständig Erwerbstätigen nur gesprochen werden, wenn während der durch die Erfüllung der Zeugenpflicht versäumten Zeit Tätigkeiten angefallen wären, die dem Zeugen Einkommen gebracht hätten, welc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.02.1989

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