Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX wurde die Beschwerdeführerin (BF) an der Adresse XXXX , mit Ladung vom XXXX für eine Verhandlung am XXXX als Zeugin geladen. Sie kam ladungsgemäß um 08:30 Uhr zu Gericht und wurde um 11:30 Uhr wieder entlassen. Im Verfahren römisch XXXX des Landesgerichts römisch XXXX wurde die Beschwerdeführerin (BF) an der Adresse römisch XXXX , mit Ladung vom römisch XXXX für eine Verhandlung am römisch XXXX a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.05.2019, XXXX , wurde der Antragsteller von dem Leiter der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 45 Abs. 3 AVG iVm § 17 VwGVG ersucht bis 19.06.2019 eine schriftliche Stellungnahme zur Beweisaufnahme bezugnehmend auf die Stellungnahme und Urkundenvorlage des gesetzlichen Vertreters des Beschwerdeführers vom 17.04.2019 zu dem Gutachten des Sachverständigen vom 18.03.2019 ... mehr lesen...