Begründung: Am 6. 7. 1994 wurde auf einem Campingplatz eine rund 25 m hohe Kiefer mit einem Stammdurchmesser von 60 bis 65 cm vom Sturm entwurzelt und auf das Vorzelt des Wohnwagens der Familie der Klägerin geschleudert, wodurch diese, ihre Tochter und ihre Schwägerin schwer verletzt wurden und ihr Sohn ums Leben kam. Die Erstbeklagte betrieb auf Grund eines Unterpachtvertrags seit 1. 7. 1994 diesen Campingplatz. Die Zweitbeklagte ist die einzige Komplementärin der Erstbeklagten. ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 CcForstG §17ForstG §85ForstG §172
Rechtssatz: Es besteht kein Rechswidrigkeitszusammenhang zwischen einem allfälligen Verschulden von Forstorganen bei Vollziehung des Forstgesetzes und der Verletzung von Benützern eines Campingplatzes durch einen umstürzenden, nach Fällung der umstehenden Bäume stehen gebliebenen Baum. Entscheidungstexte 1 Ob 93/00h Entscheidungstext OG... mehr lesen...