Norm
AHG §1 CcRechtssatz
Es besteht kein Rechswidrigkeitszusammenhang zwischen einem allfälligen Verschulden von Forstorganen bei Vollziehung des Forstgesetzes und der Verletzung von Benützern eines Campingplatzes durch einen umstürzenden, nach Fällung der umstehenden Bäume stehen gebliebenen Baum.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114719Dokumentnummer
JJR_20001219_OGH0002_0010OB00093_00H0000_001