Entscheidungen zu § 67 Abs. 1 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2008/7/2 2008/10/0115

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 28. April 2008 in Stattgebung der Berufung der mitbeteiligten Parteien der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau (BH) vom 18. Juni 2007 gemäß § 66 Abs. 4 AVG aufgehoben. Mit diesem Bescheid - so die Begründung:  - sei der Antrag der mitbeteiligten Parteien, dem Beschwerdeführer gemäß § 67 Fo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.2008

TE Vwgh Erkenntnis 1987/4/27 87/10/0037

Der Beschwerdeführer ist nach seinem Vorbringen Erhalter der nicht öffentlichen Straße "Hofzufahrtsweg S" in R. Mit Bescheid vom 29. März 1983 räumte die Bezirkshauptmannschaft Spittal a.d. Drau dem Mitbeteiligten H.P. über dessen Antrag unter Berufung auf die §§ 66 und 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975 (BGBl. Nr. 440/1975, im folgenden kurz: FG) das Recht zur Bringung von etwa 25 fm Holz aus der im Eigentum des Antragstellers stehenden Parz.Nr. nna, KG. R., über die im Eige... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.04.1987

RS Vwgh 1987/4/27 87/10/0037

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §67 Abs1;
Rechtssatz: Der Rechtsanspruch des Eigentümers des verpflichteten Grundstückes bei der Bringung auf Behebung von Zustandsverschlechterungen bezieht sich nur auf dieses Grundstück (hier: Hofzufahrtsweg) und nicht auch auf andere Grundstücke. Auch können von diesem keine Maßnahmen verlangt werden, die der Abwehr von Gefahren dienen, die (mittelbar: hier Schlägerung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1987

RS Vwgh 1987/4/27 87/10/0037

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §67 Abs1;
Rechtssatz: Der Eigentümer des verpflichteten Grundstückes hat keinen Anspruch nach § 172 Abs 6 FG, dass dem Bringungsberechtigten Aufträge erteilt werden, wohl aber ergibt sich ein solcher Anspruch aus § 67 Abs 1 FG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987100037.X05 Im R... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1987

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