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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §67 Abs1;Rechtssatz
Der Rechtsanspruch des Eigentümers des verpflichteten Grundstückes bei der Bringung auf Behebung von Zustandsverschlechterungen bezieht sich nur auf dieses Grundstück (hier: Hofzufahrtsweg) und nicht auch auf andere Grundstücke. Auch können von diesem keine Maßnahmen verlangt werden, die der Abwehr von Gefahren dienen, die (mittelbar: hier Schlägerungen) zu befürchten sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100037.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.01.2009