RS Vwgh 1987/4/27 87/10/0037

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §67 Abs1;

Rechtssatz

Der Rechtsanspruch des Eigentümers des verpflichteten Grundstückes bei der Bringung auf Behebung von Zustandsverschlechterungen bezieht sich nur auf dieses Grundstück (hier: Hofzufahrtsweg) und nicht auch auf andere Grundstücke. Auch können von diesem keine Maßnahmen verlangt werden, die der Abwehr von Gefahren dienen, die (mittelbar: hier Schlägerungen) zu befürchten sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100037.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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