Rechtssatz: Läßt sich den innerhalb der Verjährungsfrist gesetzten Verfolgungshandlungen nicht entnehmen, worin konkret durch die vom Beschuldigten gesetzten Maßnahmen ein Verstoß des § 60 Abs 1 und Abs 2 Forstgesetz gelegen ist - gegenständlich wurde gegenüber dem Beschuldigten nur der Vorwurf erhoben, er habe, wie dies anläßlich einer Überüfung am 26.6.1995 durch ein Organ der Behörde festgestellt worden sei, auf den Parzellen 1, 2 und 3, KG A, auf einer Länge von 1.400 lfm, Traktorwege ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 23 Forstgesetz begeht, der eine Bringungsanlage entgegen § 60 Abs 1 leg cit plant, errichtet oder erhält. Ein "Errichtenlassen" einer nicht dem § 60 Abs 1 oder Abs 2 leg cit entsprechenden Bringungsanlage ist nach dieser Gesetzesstelle nicht pönalisiert (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...