Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurden mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 30. Oktober 2006 der Antrag der beschwerdeführenden Parteien, den Wald auf dem Grundstück Nr. 1571/1, GB S., als Objektschutzwald festzustellen, als unzulässig zurückgewiesen und ihr Antrag auf Bannlegung dieses Waldes abgewiesen. Der weitere Antrag der beschwerdeführenden Parteien auf Einleitung eines Rodun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §56;ForstG 1975 §21;ForstG 1975 §23;ForstG 1975 §27 Abs1;
Rechtssatz: Der Schutzwaldcharakter hängt nicht von der bescheidmäßigen Feststellung gemäß § 23 ForstG 1975, sondern davon ab, ob die Voraussetzungen für die Qualifikation als Schutzwald gemäß § 21 ForstG 1975 (tatsächlich) vorliegen. Eine bescheidmäßige Feststellung der Schutzwaldeigenschaft ist d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §56;AVG §8;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;ForstG 1975 §17a Abs1;ForstG 1975 §19 Abs1;ForstG 1975 §19 Abs4 Z4;ForstG 1975 §23;VwRallg;
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Feststellungsantrages bedeutet nicht, dass die dem Antrag gegenteilige Feststellung getroffen werde; eine inhaltliche Beurte... mehr lesen...