Begründung: Am 6. 7. 1994 wurde auf einem Campingplatz eine rund 25 m hohe Kiefer mit einem Stammdurchmesser von 60 bis 65 cm vom Sturm entwurzelt und auf das Vorzelt des Wohnwagens der Familie der Klägerin geschleudert, wodurch diese, ihre Tochter und ihre Schwägerin schwer verletzt wurden und ihr Sohn ums Leben kam. Die Erstbeklagte betrieb auf Grund eines Unterpachtvertrags seit 1. 7. 1994 diesen Campingplatz. Die Zweitbeklagte ist die einzige Komplementärin der Erstbeklagten. ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 CcForstG §17ForstG §85ForstG §172
Rechtssatz: Es besteht kein Rechswidrigkeitszusammenhang zwischen einem allfälligen Verschulden von Forstorganen bei Vollziehung des Forstgesetzes und der Verletzung von Benützern eines Campingplatzes durch einen umstürzenden, nach Fällung der umstehenden Bäume stehen gebliebenen Baum. Entscheidungstexte 1 Ob 93/00h Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer einer als Grünland (Wiese) landwirtschaftlich genutzten und derzeit verpachteten Liegenschaft. Der Beklagte war Alleineigentümer der über eine Länge von 190 m im Norden anrainenden Liegenschaft mit dem GSt 713/3 Wald. Mit Schenkungsvertrag vom 26.September 1985 übertrug der Beklagte seine Liegenschaft an seine beiden Söhne, behielt sich jedoch die einverleibte Dienstbarkeit des lebenslangen und unentgeltlichen Fruchtgenußrechts vor. Noch... mehr lesen...
Norm: ForstG 1975 §172JN §1 CVIIa
Rechtssatz: § 172 ForstG 1975 enthält auch keine Entscheidungskompetenz der Forstbehörde für Streitigkeiten über die Erfüllung einer privatrechtlichen, den Wald eines Vertragspartners betreffenden Vereinbarung. Entscheidungstexte 1 Ob 302/97m Entscheidungstext OGH 24.02.1998 1 Ob 302/97m Veröff: SZ 71/30 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 BbAHG §1 Cd14ForstG 1975 §61ForstG 1975 §171ForstG 1975 §172ForstG 1975 §174
Rechtssatz: Übernimmt ein Beamter der zuständigen Bezirksforstinspektion im Rahmen seiner Dienstpflichten als befugte Fachkraft die Planung von forstlichen Bringungsanlagen und die Bauaufsicht, handelt er nicht in Vollziehung der Gesetze. Hoheitliche Tätigkeiten wären in diesem Zusammenhang etwa die Forstaufsicht zur Einhaltung der gesetzlichen Vo... mehr lesen...
Der Kläger begehrt den Beklagten schuldig zu erkennen, den Holzdurchtrieb durch die Parzelle 819/223 der Liegenschaft EZ X ohne forstbehördliche Bewilligung im Sinn des § 66 Abs. 4 ForstG 1975 zu unterlassen. Ein gleichzeitig erhobenes Schadenersatzbegehren wurde vom Kläger in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 27. Dezember 1976 zurückgezogen. Zur Begründung: seines Unterlassungsbegehrens bringt der Kläger vor, er sei Eigentümer der obgenannten Liegenschaft, zu der die... mehr lesen...
Norm: ForstG 1975 §172JN §1 CVIIa
Rechtssatz: § 172 ForstG begründet keine Entscheidungsbefugnis der Forstbehörde über das Bestehen einer Dienstbarkeit oder über den Umfang von Eigentumsrechten. Entscheidungstexte 4 Ob 520/77 Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 Ob 520/77 Veröff: SZ 50/70 1 Ob 302/97m Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...