1. Sachverhalt: Mit dem Bescheid des Finanzamtes vom 22. Oktober 2003 wurde von der Beschwerdeführerin, die für ihre Tochter Nina, geboren am 23. Juni 1991, vom 1. Jänner 1998 bis 31. Oktober 2003 gewährte Familienbeihilfe im Betrag von EUR 7.824,79 und der in diesem Zeitraum gewährte Kinderabsetzbetrag im Betrag von EUR 3.060,16, insgesamt EUR 10.884,95, gemäß § 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 i.V.m. § 33 Abs. 4 Z. 3 lit. a, c EStG 1988 zurückgefordert, weil sie si... mehr lesen...
Index: E1EE3R E0520402010/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR61/01 Familienlastenausgleich
Norm: 11997E234 EG Art234;31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art4 Abs1 lith;31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art73;EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita;EStG 1988 §33 Abs4 Z3 litc;FamLAG 1967 §10 Abs1;FamLAG 1967 §10 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs1;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs8;FamLAG 1967 §26 Abs1;FamLAG 1967 §2a Abs1;FamLAG 1967 §2a Abs2;FamLA... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. September 1997 stellte das Finanzamt fest, dass der Beschwerdeführer für das Kind Martin, geboren am 15. März 1978, vom 1. April 1996 bis 31. Dezember 1996 und für das Kind Gert, geboren am 21. September 1975, vom 1. Februar 1996 bis 31. Dezember 1996 Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag im Gesamtbetrag von S 46.725,-- zu Unrecht bezogen und daher zurückzuzahlen habe. In der Begründung: wurde ausgeführt, dass die Söhne monatlich mehr als S 3.500,-- bzw. ab Ok... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §5 idF 1994/902;
Rechtssatz: Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die nur in einzelnen Monaten eines bestimmten Ermittlungszeitraumes (Kalenderjahr) zufließen, sind zur Ermittlung der monatlichen Einkünfte die während dieses Zeitraumes insgesamt bezogenen Einkünfte gleichmäßig auf die Monate aufzuteilen, während welcher die Grundlage für die Erzielung der betre... mehr lesen...
Der am 31. August 1974 im ehemaligen Jugoslawien geborene, seit August 1992 in einem gesetzlich anerkannten Lehrverhältnis stehende Beschwerdeführer bezog für sich selbst für den Zeitraum August 1992 bis Juni 1993 die Familienbeihilfe und für den Zeitraum Jänner 1993 bis Juni 1993 den Kinderabsetzbetrag, somit insgesamt 20.250 S. Nachdem dem Finanzamt bekannt geworden war, der Beschwerdeführer habe im Zeitraum August 1992 bis Juni 1993 als Lehrlingsentschädigung Bruttobezüge von insge... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 lita;FamLAG 1967 §5;FamLAG 1967 §6 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 2 Abs 1 lit a, § 5 und § 6 Abs 1 FamLAG ergibt sich die Wertungsentscheidung des Gesetzgebers, dass für ein Kind, das das 18te Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich dauernd in Österreich aufhält, grundsätzlich ein Anspruch auf den Bezug der Familienbeihilfe besteht. Gewähren die Eltern d... mehr lesen...
Index: Familienbeihilfe61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §5 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/13/0006Besprechung in:ÖStZ 1990, 65;
Rechtssatz: Als eine hauptberufliche Beschäftigung ist, wie die belangte Behörde unter Hinweis auf das E vom 10. Juli 1962, 0398/61 richtig ausführte, - gleichgültig welche Art von Arbeit erbracht wird - nur e... mehr lesen...