Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurden im Instanzenzug dem Erstbeschwerdeführer (Lehrling) und der Zweitbeschwerdeführerin (Erziehungsberechtigte) der Ersatz der Fahrtkosten für die vom Erstbeschwerdeführer im Lehrjahr 1999/2000 (vom 9. August 1999 bis zum 8. August 2000) für die Strecke zwischen dem Familienwohnsitz und der in einem anderen Ort gelegenen betrieblichen Ausbildungsstätte in Anspruch genommene Möglichkeit der Lehrlingsfreifahrt mit dem Betrag von EU... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist im Jahr 1993 als Lehrling in einem gesetzlich anerkannten Lehrverhältnis gestanden. Sein Vater hat für ihn Familienbeihilfe bezogen. Die Strecke zwischen Wohnung und Lehrstelle (betrieblicher Ausbildungsstätte) hat der Beschwerdeführer mit dem Pkw einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt und hiefür im Jahr 1993 7.788 S aufgewendet. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Refundier... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §30j;FamLAG 1967 §30k;FamLAG 1967 §30l;FamLAG 1967 Abschn1a;FamLAG 1967 Abschn1b;
Rechtssatz: Aus dem klaren Wortlaut der § 30a bis § 30l FamLAG (Rechtslage für 1993) ergibt sich, daß das Gesetz einen Anspruch des Lehrlings auf Ersatz von Fahrtkosten zwischen Wohnung und betrieblicher Ausbildungsstätte nicht einräumte. Der Gesetzgeber wollte mit den § 30j bis ... mehr lesen...