Begründung: I. Erstbeschwerdeführer und Erstantragsteller ist der "Verein 'Familienversorgung 1936' zur Antragstellung und Verwaltung von Leistungen aus dem Entschädigungsfonds", der - gemäß dem Parteienvorbringen im Antrag an die Schiedsinstanz für Naturalrestitution - "am 17. Juni 2003 rechtswirksam entstanden ist". Der Zweitbeschwerdeführer und Zweitantragsteller wird als "Familienversorgungsfonds des Hauses Habsburg-Lothringen" (im Folgenden: "FVF") bezeichnet, ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/16 Sonstiges
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEMRKHabsburgerGStiftungs- und FondsreorganisationsG §6, §7StV Wien 1955 Art10VfGG §62 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde betreffend die Zurückweisung von
Anträgen auf Entschädigung nach dem EntschädigungsfondsG mangels
Bescheidcharakters von Erledigungen der Schiedsinstanz für
Naturalrestitution; Zurückweisung von Individualanträgen auf
Aufhebung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland (im folgenden: UVS) beantragte aus Anlaß eines bei ihm anhängigen Berufungsverfahrens, " a) die Worte 'oder einem Gericht' im §22 Abs2 und im §30 Abs1 VStG, in eventu in Verbindung mit den Worten nach lite dieses Antrages; in eventu b) die Worte 'oder einem Gericht' im §22 Abs2 VStG, in eventu in Verbindung mit den Worten nach lite dieses Antrages; in eventu c) die Worte 'oder einem Gericht' im §30 Abs1... mehr lesen...
Index: 34 Monopole34/01 Monopole
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätEMRK 7. ZP Art4EMRK Art64VStG §22VStG §30GlücksspielG §52VfGG §62 Abs1StGB §168
Leitsatz: Teilweise Unzulässigkeit von Gesetzesprüfungsanträgen wegen bereits
rechtskräftig entschiedener Sache bzw mangels Darlegung der Bedenken
im einzelnen; kein Verstoß einer Strafbestimmung im Glücksspielgesetz
gegen das Doppelbestrafungsverbot der Menschenr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu G9/96, G83/96, G86/96, G110/96, G136/96, G143/96, G148/96, G159/96 und G197/96 Verfahren über Anträge anhängig, mit denen verschiedene unabhängige Verwaltungssenate und der Verwaltungsgerichtshof die Aufhebung einzelner Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, BGBl. 52/1991, bzw. der StVO 1960 gemäß Art140 Abs1 B-VG begehren. In sämtlichen Anlaßfällen wurden die Berufungswerber vor den unabhängigen Verwaltungsse... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzEMRK 7. ZP Art4EMRK Art64VStG §22VStG §30StVO 1960 §99 Abs1 litaStVO 1960 §99 Abs6 litc
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit des ausdrücklichen Ausschlusses einer gegenüber
strafgerichtlicher Verfolgung nur subsidiären
verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung wege... mehr lesen...