Entscheidungen zu § artikel22 EMRK

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2005/3/16 B62/05, G5/05 ua

Begründung: I. Erstbeschwerdeführer und Erstantragsteller ist der "Verein 'Familienversorgung 1936' zur Antragstellung und Verwaltung von Leistungen aus dem Entschädigungsfonds", der - gemäß dem Parteienvorbringen im Antrag an die Schiedsinstanz für Naturalrestitution - "am 17. Juni 2003 rechtswirksam entstanden ist". Der Zweitbeschwerdeführer und Zweitantragsteller wird als "Familienversorgungsfonds des Hauses Habsburg-Lothringen" (im Folgenden: "FVF") bezeichnet, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 16.03.2005

RS Vfgh 2005/3/16 B62/05, G5/05 ua

Index: 10 Verfassungsrecht10/16 Sonstiges
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEMRKHabsburgerGStiftungs- und FondsreorganisationsG §6, §7StV Wien 1955 Art10VfGG §62 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde betreffend die Zurückweisung von Anträgen auf Entschädigung nach dem EntschädigungsfondsG mangels Bescheidcharakters von Erledigungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution; Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.03.2005

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