Begründung: Der Privatankläger DI W***** M***** brachte am 18.12.2007 einen Strafantrag gegen M***** E***** wegen der Vergehen „der unbefugten Vervielfältigung, Verbreitung und Vorführung eines urheberrechtlich geschützten Werkes der bildenden Kunst (Baukunst) gemäß §§ 91 Abs 1, 86 Abs 1 Z 1, 15, 16 und 18 UrhG" sowie „der wissentlichen Irreführung im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gemäß § 4 UWG" ein (ON 17). Gerafft dargestellt soll demnach M***** E***** als Ges... mehr lesen...
Norm: UrhG §1 Abs1UWG §1UWG §2UWG §3StPO §485 Abs1 Z3StPO §71 Abs4
Rechtssatz: Zum urheberrechtlichen Werkbegriff im Bereich der Baukunst und zur Abgrenzung zwischen Technik und Kunst iSd § 1 Abs 1 UrhG. Zwischen Architekten und Baumeistern kann ein Wettbewerbsverhältnis iSd §1 UWG vorliegen. Entscheidungstexte 8 Bs 78/08i Entscheidungstext OLG Linz 21.05.2008 8 Bs 78/08i ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat der Erst- und der Zweitbeklagten mit einstweiliger Verfügung verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs (a) in öffentlichen Bekanntmachungen oder anderen Mitteilungen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind, anzukündigen, dass sie Verbrauchern neben Waren und Leistungen, und zwar insbesondere neben Kinoeintrittskarten, unentgeltliche Sachzugaben, und zwar insbesondere einen Gastronomiegutschein im Wert von 2,50 EUR g... mehr lesen...
Norm: UWG §3 C2
Rechtssatz: Für Domain-Namen besteht kein sondergesetzliches Täuschungsverbot wie etwa im Markenrecht (§ 4 Abs 1 Z 8 MSchG) oder Firmenrecht (§18 Abs2 HGB). Entscheidungstexte 4 Ob 103/03f Entscheidungstext OGH 20.05.2003 4 Ob 103/03f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117591 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Verlegerin der periodischen Druckschriften "N*****" und "K*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der periodischen Druckschrift "D*****". In der Nummer 48 des Jahrganges 1989 der Zeitschrift "D*****" vom 30. November 1989 kündigte die Beklagte auf der Titelseite neben einer von Erich Sokol stammenden Karikatur folgendes an: "Österreichs Starkarikaturist Erich Sokol malt ab der nächsten Ausgabe die politische Karikatur der WOC... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "N*****-Zeitung". Die Zweitklägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und "N*****-Zeitung". Die Drittklägerin ist mit der Inseratenaquisition für die genannten Tageszeitungen beauftragt. Die Viertklägerin ist Medieninhaberin der Programmzeitschrift "F*****woche", die den Freitagausgaben der Tageszeitungen "K*****" und "N*****-Zeitung" beigelegt wird. Die Fünftklägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druc... mehr lesen...
Begründung: Die Österreichische Lotto Toto Gesellschaft m.b.H. (im folgenden kurz: Lotto-Gesellschaft) warb in der am 22.11.1990 ausgegebenen Nr. 47 der Zeitschrift "D*****", deren Medieninhaberin und Verlegerin die Beklagte ist, für das Lottospiel nach einem Systemplan mit einer sogenannten "Flappe", die als Umschlag außen an die Zeitschrift angeheftet wurde und die erste Umschlagseite zu etwa einem Drittel und die letzte Seite zu etwa einem Viertel abdeckte. Dieselbe Nummer der Ze... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "D*****". Die Nummern 41 und 43 des Jahrganges 1990 dieser Zeitschrift erschienen mit einem angehefteten, rund 3/4 der ersten Seite und einen Teil der letzten Seite abdeckenden farbigen Umschlag ("Flappe"), auf welchem unter der in die Augen springenden Überschrift "Dieses Haus schenken wir Ihnen" sowie "Und dazu S 100.000,-- in bar für ein Grundstück" ein Holzhaus im Grünen abgebildet war. Am linken R... mehr lesen...
Norm: UWG §3
Rechtssatz: Die bloße Annahme eines wettbewerbswidrigen Inserates ist kein sittenwidriges Verhalten im Sinne einer Förderung des eigenen Wettbewerbs (so schon MR 1987, 22 - Egger-Bier II - (Korn)). Entscheidungstexte 4 Ob 30/91 Entscheidungstext OGH 07.05.1991 4 Ob 30/91 Veröff: ÖBl 1991,84 4 Ob 90/91 Entsch... mehr lesen...
Norm: UWG §3
Rechtssatz: § 3 UWG enthält eine Sonderregelung der aktiven wie der passiven Klagelegitimation für einen besonderen Fall des § 2 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 172/89 Entscheidungstext OGH 30.01.1990 4 Ob 172/89 Veröff: ecolex 1990,298 = ÖBl 1990,115 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS00... mehr lesen...
Norm: UWG §3
Rechtssatz: Die Klage im Sinne des § 3 UWG kann nur von einem Mitbewerber des empfohlenen Unternehmens oder von einer Interessenvereinigung erhoben werden, die satzungsgemäß Interessen der beeinträchtigten Art zu wahren hat. Das schließt aber nicht aus, daß das Zeitungsunternehmen von einer Mitbewerberin nach § 2 UWG in Anspruch genommen werden kann, wenn es nicht nur entgeltliche Veröffentlichungen eines Dritten entgegengenommen, ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Medieninhaberin (Verlegerin) einer Fachzeitschrift für den Elektrohandel und das Gewerbe mit dem Titel "E & W". Im Verlag der Erstbeklagten erscheint die Fachzeitschrift "ERH-Elektro Radio Handel". Die Zweitbeklagte organisiert Fachausstellungen, insbesondere eine Fachmesse für Installations- und Elektrotechnik unter der Bezeichnung "IET". Der Drittbeklagte ist Angestellter der Zweitbeklagten. In den Nummern 1 bis 2, 4 und 5/1988 der Zeitschrif... mehr lesen...
Norm: UWG §3
Rechtssatz: Eine Werbeangentur nimmt an der Werbeankündigung unmittelbar teil und "spricht" daher gemeinsam mit dem Auftraggeber "zum Publikum". Entscheidungstexte 4 Ob 322/84 Entscheidungstext OGH 17.04.1984 4 Ob 322/84 Veröff: RdW 1984,372 = GRURInt 1985,58 = ÖBl 1984,135 = MR 1984 H4, Archiv 13; hiezu Korn MR 1984/4 S 10 ... mehr lesen...
Norm: UWG §3
Rechtssatz: § 3 UWG beschränkt hinsichtlich des Unterlassungsanspruches nach § 2 UWG die Haftung des Herausgebers oder Eigentümers einer Zeitung für die im Interesse dritter Personen veröffentlichten Angaben auf solche (unentgeltliche oder entgeltliche) Mitteilungen, die sich als eine von der Schriftleitung ausgehende Empfehlung des Unternehmens eines anderen darstellen, schließt den Unterlassungsanspruch also für Annoncen aus, au... mehr lesen...