Entscheidungsgründe: Die Beklagte bot auf mehreren Internetseiten SMS-Dienste und die Erstellung von „Lebenserwartungsprognosen" an. Dabei erweckte sie zunächst blickfangartig den Eindruck von Gratisleistungen. Darauf folgte ein Anmeldefeld in normaler Schriftgröße, in das die Interessenten persönliche Daten einzutragen hatten. Danach musste ein Feld angeklickt werden, wonach man die - nicht gesondert angezeigten - AGB der Beklagten akzeptiere. Die Anmeldung selbst erfolgte durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt das Gewerbe der Gebäudereinigung. Ein nicht unerheblicher Teil ihrer Aufträge betrifft die Reinigung von Gerichts- und Magistratsgebäuden und Kasernen. Die Beklagte ist Medieninhaberin der N*****. Die Klägerin erhielt nach einer öffentlichen Auftragsvergabe den Zuschlag, ab 2. 1. 2001 die Reinigung der Militärakademie in Wiener Neustadt zu besorgen. Vorher war diese Reinigung von der Firma I***** durchgeführt worden. Die Klägerin übernahm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob nach den im Einzelfall gegebenen Umständen Wiederholungsgefahr besteht, ist grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage (6 Ob 184/03g; RIS-Justiz RS0042818; RS0031891). Die Annahme der Vorinstanzen, dass aufgrund der konkreten Umstände des vorliegenden Falls Wiederholungsgefahr vorliegt, hält sich im Rahmen der ständigen Rechtsprechung, dass die Frage der Wiederholungsgefahr bei Unterlassungsansprüchen nach dem Urhebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien standen zueinander in Geschäftsbeziehung. Der Kläger hat ein Geschäftslokal in Wien. Der Beklagte schickte dem Kläger an die Firmenadresse am 8. 4. 1999 einen Brief mit folgendem Text: "An Fa. W*****. Sehr geehrter Herr W*****! Mich interessiert es nicht, ob Kunden, Interessierte oder Partner aidskrank, immunschwach oder anders sich krank fühlen oder sind. Sie haben ihre mehrmaligen Zusagen nicht eingehalten, auch nicht über versuchte Vermittlung - ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In einem vom Kläger gegen den Beklagten zu 2 Cg 20/94i des Erstgerichtes aus den Anspruchsgründen der Rufschädigung und Ehrenbeleidigung angestrengten Verfahren erließ der Oberste Gerichtshof eine einstweilige Verfügung (4 Ob 6/93). Dem Beklagte wurde für die Dauer des Rechtsstreites verboten, Äußerungen des Inhalts, der Kläger: 1. stehe mit jemandem in Partnerschaft, der schwerstens belastet sei und mache mit diesem gemeinsame Sache, 2. komme aus dem Fi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verlegte im grenznahen Freilassing, Bundesrepublik Deutschland, die Werbezeitschrift "Der Einkaufsberater". In der auch im Raum Salzburg verteilten Ausgabe XII/1984 warben Inserenten in DM-Preisen. Der österreichische W***-S*** ZUR F*** L*** W*** IM IN- UND A*** (im folgenden: W***-Schutzverband) forderte die Inserenten in seinem anwaltlichen Abmahnschreiben vom 17.Dezember 1984 zur außergerichtlichen Erledigung durch a) Erklärung der Unterlassung d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "DIE G*** W***". Die Beklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin der Monatszeitschrift "R***-E***". Auf den Seiten 120 und 121 des Heftes 2/89 der Zeitschrift "R***-E***" warb die Beklagte unter der Überschrift "Die Sensation: Der Rennbahn-Express schenkt jedem neuen Abonnenten ein Paar Sportschuhe" um neue Abonnenten und kündigte ein Paar Original "Kangaroos"-Sportschuhe zu jedem "R***-E***"-Abonnement ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "DIE G*** W***". Die Beklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin der Monatszeitschrift "B***". Dem Heft 2/89 der Zeitschrift "B***" war ein sogenannter "B***-Abo-Scheck" eingeheftet, auf dem angekündigt war: "F*** E*** C*** V.S.O.P.-G*** Wenn Sie jetzt B*** für ein Jahr lang abonnieren, schenken wir Ihnen eine Flasche von Frankreichs exklusivstem Cognac, einen C*** V.S.O.P., erzeugt aus den edelsten Trau... mehr lesen...
Die beklagte Partei verkauft(e) in ihrem Selbstbedienungswarenhaus ua. folgende Artikel in Fertigpackungen: 1. Teigwaren "Tagliatelle verdi" der Marke "Barilla" (die ihr von der Nebenintervenientin prot. Firma Paul K geliefert wurden), im folgenden kurz: "Tagliatelle". 2. Das Reisgericht "Paella Amati Riccione" (Lieferant wie zu Punkt 1), im folgenden kurz: "Paella". 3. Schokoladebonbons "Piccolindt Apricot" (Lieferant die Nebenintervenientin prot. Firma Fritz M), im folgenden k... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs2
Rechtssatz: Auf Veröffentlichung auch der Urteilsgründe ist nur unter besonderen Umständen zu erkennen. Daß ein wettbewerbswidriger Artikel "hohe Wellen geschlagen" haben soll, genügt nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 320/66 Entscheidungstext OGH 17.05.1966 4 Ob 320/66 Veröff: ÖBl 1966,84 European Case Law Identifie... mehr lesen...