Begründung: Der Kläger ist ein Verband zur Wahrung wirtschaftlicher Unternehmensinteressen, unter anderem zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Erstbeklagte betreibt auf Basis ihrer (Teil-)Gewerbeberechtigungen „Anfertigen von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen“ und „Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau verbunden mit Metalltechnik für Schmiede- und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Gewerbe)“ in Konkurrenz zu den vom Kläger vertretenen ... mehr lesen...
Norm: UWG Anh Z26UWG §1a Abs3
Rechtssatz: Der Tatbestand der Z 26 des Anhangs zum UWG kann nicht nur durch die dort ausdrücklich genannten, zum Fernabsatz geeigneten Medien verwirklicht werden, sondern auch durch Drucksachen, die zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG Anh Z26UWG §1a Abs3
Rechtssatz: Das in Z 26 des Anhangs zum UWG geforderte hartnäckige und unerwünschte Ansprechen eines Kunden verlangt eine zumindest wiederholte Anwerbung, wobei für die Hartnäckigkeit als subjektives Element erforderlich ist, dass dem Werbenden die Unerwünschtheit beim potentiellen Kunden bekannt war oder bekannt sein musste und er sein Verhalten dennoch gegenüber diesem fortsetzte. Entscheidung... mehr lesen...