Norm
UWG Anh Z26Rechtssatz
Das in Z 26 des Anhangs zum UWG geforderte hartnäckige und unerwünschte Ansprechen eines Kunden verlangt eine zumindest wiederholte Anwerbung, wobei für die Hartnäckigkeit als subjektives Element erforderlich ist, dass dem Werbenden die Unerwünschtheit beim potentiellen Kunden bekannt war oder bekannt sein musste und er sein Verhalten dennoch gegenüber diesem fortsetzte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127114Im RIS seit
10.10.2011Zuletzt aktualisiert am
10.10.2011