Norm: UWG §1 Abs1 Z2UWG §1 Abs4 Z8
Rechtssatz: Eine konsenslose Bildnisveröffentlichung von ÖSV-Sportlern im Zusammenhang mit kommerzieller Werbung verstößt gegen die berufliche Sorgfalt von Medienunternehmen und begründet lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche. Entscheidungstexte 4 Ob 62/14t Entscheidungstext OGH 17.09.2014 4 Ob 62/14t Beisatz: Die beruflichen Sorgfaltspflicht... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs4 Z3 D1aUWG §2 Abs1 A1UWG §2 A2
Rechtssatz: Eine Geschäftspraxis ist irreführend, wenn ihre Anwendung das Ziel hat, die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte Entscheidung zu treffen, spürbar zu beeinträchtigen, und sie unrichtige Angaben enthält oder sonst geeignet ist, einen Marktteilnehmer in Bezug auf das Produkt derartig zu täuschen, dass dieser dazu veranlasst wird, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, die er ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs1 Z2UWG §1 Abs4 Z8 C8
Rechtssatz: Das Kriterium der Einhaltung der beruflichen Sorgfalt kann großzügiger gehandhabt werden, wenn ein Unternehmen ohne erkennbares Eigeninteresse Handlungen setzt, die ein anderes Unternehmen auf einem anderen Markt begünstigen. Entscheidungstexte 4 Ob 127/08t Entscheidungstext OGH 23.09.2008 4 Ob 127/08t Veröff: SZ 2008/132 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 EUWG §1aUWG §1 Abs4 Z2 C11UWG §1 Abs1 Z1 Fall2 C1UWG §2 A4
Rechtssatz: Seit der UWG-Novelle 2007 muss in folgender Reihenfolge geprüft werden, ob eine Geschäftspraktik unlauter ist: Fällt sie unter die „Liste" des Anhangs? Wenn nein: Liegt sonst eine aggressive (§ 1a UWG) oder irreführende (§ 2 UWG) Geschäftspraktik vor? Wenn nein: Fällt sie unter die Generalklausel des § 1 UWG? Entscheidungstexte ... mehr lesen...