RS OGH 2008/9/23 4Ob127/08t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.2008
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Norm

UWG §1 Abs1 Z2
UWG §1 Abs4 Z8 C8

Rechtssatz

Das Kriterium der Einhaltung der beruflichen Sorgfalt kann großzügiger gehandhabt werden, wenn ein Unternehmen ohne erkennbares Eigeninteresse Handlungen setzt, die ein anderes Unternehmen auf einem anderen Markt begünstigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124068

Im RIS seit

23.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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