Norm
UWG §1 Abs1 Z2Rechtssatz
Das Kriterium der Einhaltung der beruflichen Sorgfalt kann großzügiger gehandhabt werden, wenn ein Unternehmen ohne erkennbares Eigeninteresse Handlungen setzt, die ein anderes Unternehmen auf einem anderen Markt begünstigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124068Im RIS seit
23.10.2008Zuletzt aktualisiert am
07.11.2012