Norm
UWG §1 Abs1 Z2Rechtssatz
Eine konsenslose Bildnisveröffentlichung von ÖSV-Sportlern im Zusammenhang mit kommerzieller Werbung verstößt gegen die berufliche Sorgfalt von Medienunternehmen und begründet lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129707Im RIS seit
07.11.2014Zuletzt aktualisiert am
30.05.2017