Rechtssatz: Im Gegenstand ist Sache des Verfahrens die Benutzung der mautpflichtigen Bundesstraße um 00.00 Uhr, obschon das Beweisverfahren eine Tatzeit von 08.50 Uhr erbrachte. Wenn auch die relativ geringfügige Berichtigung der Tatzeit im Berufungsverfahren zulässig ist, ist eine Abänderung der Tatzeit im Ausmaß von mehr als acht Stunden nicht mehr zulässig, da keine Identität der Sache mehr gegeben ist. Dies deshalb, da im Gegenstand die Gefahr einer unzulässigen Doppelbestrafung gegebe... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer mit seinem Fahrzeug eine Mautstrecke benützt, ohne die geschuldete zeitabhängige Maut (Vignette) ordnungsgemäß entrichtet zu haben, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Der Hinweis des Beschuldigten, sein PKW sei an der Raststation parkend aufgefunden worden, zum Zeitpunkt der Beanstandung habe er das Fahrzeug weder gelenkt noch habe er es auf der A2 in Fahrtrichtung Italien benützt, vermag den Beschuldigten nicht zu exkulpieren, da er die Raststätte nur unter Benü... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird die Jahresvignette ausgeschnitten und mit einem Fett an der Windschutzscheibe angebracht, obwohl die Vignette nach Ablösen von der Trägerfolie innen direkt an der Windschutzscheibe gut sichtbar und unbeschädigt anzukleben ist, entrichtet die geschuldete zeitabhängige Maut (Vignette) nicht ordnungsgemäß. Schlagworte Maut, zeitabhängige Maut, Mautentrichtung, Vignette, Jahresvignette, Trägerfolie, Windschutzscheibe, Sichtbarkeit mehr lesen...