RS UVS Kärnten 2005/04/11 KUVS-2099/6/2004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.04.2005
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Rechtssatz

Wird die Jahresvignette ausgeschnitten und mit einem Fett an der Windschutzscheibe angebracht, obwohl die Vignette nach Ablösen von der Trägerfolie innen direkt an der Windschutzscheibe gut sichtbar und unbeschädigt anzukleben ist, entrichtet die geschuldete zeitabhängige Maut (Vignette) nicht ordnungsgemäß.

Schlagworte
Maut, zeitabhängige Maut, Mautentrichtung, Vignette, Jahresvignette, Trägerfolie, Windschutzscheibe, Sichtbarkeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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