Wird die Jahresvignette ausgeschnitten und mit einem Fett an der Windschutzscheibe angebracht, obwohl die Vignette nach Ablösen von der Trägerfolie innen direkt an der Windschutzscheibe gut sichtbar und unbeschädigt anzukleben ist, entrichtet die geschuldete zeitabhängige Maut (Vignette) nicht ordnungsgemäß.