Die Klägerin, die Witwe nach dem am 4. März 1951 auf einem Gemeindeweg der Beklagten verunglückten Hugo S., leitet aus dem Unfall, der sich infolge des schuldhaften Verhaltens der Beklagten ereignet habe, Schadenersatzansprüche ab. Sie verlangt die Bezahlung von 15.000 S dafür, daß sie an Stelle des Verstorbenen eine Hilfskraft für ihr Marktfahrergewerbe durch sechs Jahre werde bezahlen müssen, sowie 3920.44 S für Arzt- und Beerdigungskosten, zusammen 18.920.44 S. Das Erstgericht, d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIb2ABGB §1311ABGB §1338nö StRG §5 Abs3BStG 1921 §8
Rechtssatz: Die Haftungsbeschränkung des § 8 BStG 1921 findet auf Gemeindestraßen und Gemeindewege, die dem Verkehr innerhalb der Ortschaften dienen, keine Anwendung. Die Unterlassung der Sicherung eines Gemeideweges, der innerhalb des Ortsgebietes liegt, nachts nicht beleuchtet ist und an einer steilen Böschung entlang führt, durch ein Geländer macht die Gemeinde schadenersat... mehr lesen...
Norm: BStG §8
Rechtssatz: Zur Frage der Haftung der Stadt Wien für Unfälle infolge Nichtbeleuchtung von geöffneten Kanalgittern (Johannesgasse). Entscheidungstexte 2 Ob 225/52 Entscheidungstext OGH 26.03.1952 2 Ob 225/52 2 Ob 708/53 Entscheidungstext OGH 18.02.1954 2 Ob 708/53 Beisatz: Streupflicht (T1) ... mehr lesen...