Begründung: Mit einer am 10.Oktober 1985 eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei den Ersatz von Forstschäden, die durch winterliche Salzstreuung auf einer durch ihren Wald führenden Bundesstraße der beklagten Partei verursacht worden seien in Höhe von 300.000 S und die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für künftige Schäden. Die klagende Partei beruft sich auf ein Zeugnis gemäß § 52 Abs 5 ForstG vom 22.Oktober 1982, auf eine Waldverwüstung im Sinne des § 16 Fors... mehr lesen...
Mit Enteignungsbescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. 10. 1969 wurden gemäß § 15 Abs. 1 BStG 1948 aus verschiedenen im Eigentum der Erstbeklagten zur Hälfte, der Zweitbeklagten und der Felicitas H je zu einem Viertel stehenden Liegenschaften Grundstücksteile zur Errichtung der Stockerau-Kremser Bundesstraße in Anspruch genommen. Die von der Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung, an die Liegenschaftseigentümer gemäß § 15 Abs. 2 BStG 1948 zu leistende Entschä... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364 CABGB §364aBStG §7 Abs2BStG §28 Abs1
Rechtssatz: Die durch den öffentlichen Verkehr auf einer Bundesstraße auf Nachbarliegenschaften entstehenden Schäden haben ihre Wurzeln nicht in der Verfügungsmacht des Grundeigentümers, sondern in der Erklärung der Straße als Bundesstraße durch den Gesetzgeber in Form der Aufnahme in das Bundesstraßenverzeichnis. Der das Nachbarrecht des ABGB beherrschende Gedanke, daß zwischen zw... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 aABGB §364 Abs2 AABGB §364 Abs2 CBStG §7 Abs2
Rechtssatz: Der Bund haftet für Immissionsschäden, welche durch den Verkehr auf einer Bundesstraße auf Nachbargrundstücken entstehen, jedenfalls nicht nach den §§ 364 ff ABGB ( mit ausführlichen Darlegungen der bisherigen - z.T. divergierenden - Lehre und Rechtsprechung ). Entscheidungstexte 6 Ob 548/81 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...