Norm
ABGB §364 aRechtssatz
Der Bund haftet für Immissionsschäden, welche durch den Verkehr auf einer Bundesstraße auf Nachbargrundstücken entstehen, jedenfalls nicht nach den §§ 364 ff ABGB ( mit ausführlichen Darlegungen der bisherigen - z.T. divergierenden - Lehre und Rechtsprechung ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0010840Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.01.2019