Norm: AMG §55AMG §58UWG §1 D1gEG-RL 2001/83/EG - Richtlinie Gemeinschaftskodex Humanarzneimittel 32001L0083
Rechtssatz: Werbung, die über die Angaben von Produkteigenschaften und Produktwirkungen hinausgeht, insbesondere absatzfördernde (Preis-)Werbung, aus Anlass der zulässigen Abgabe von Gratismustern ist nicht verboten. Dies steht auch im Einklang mit der gemeinschaftsrechtlichen Gesetzeslage. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Den Beklagten wurde im Provisorialverfahren verboten, "für den Bezug der von den Beklagten angebotenen Arzneispezialitäten materielle Vorteile anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren, die nicht bloß von geringem Wert sind oder sonst unzulässige Zugaben bilden, insbesondere durch unentgeltliche Zugabe von einzelnen Packungen aus einem gemischten Pakt von Arzneispezialitäten zu diesem Paket" (4 Ob 250/98p). Das im Hauptv... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile vertreiben Arzneimittel; die Klägerin packt (ua) die von der Beklagten vertriebenen Empfängnisverhütungsmittel um und importiert sie parallel. Im Mai 1998 wandte sich die Beklagte mit einer Werbeaussendung an Apotheken, in der sie ankündigte, bei der Abnahme von 10 Packungen Diane Mite eine Packung in der jeweils bestellten Größe und bei der Abnahme von 30 Packungen 4 Packungen gratis dazuzugeben. Die Werbeaussendung war mit "Unser Frühjahrsangebo... mehr lesen...
Norm: AMG §55EWG-RL 92/28/EWG Humanarzneimittelwerbung 392L0028 Art9 Abs1
Rechtssatz: § 55 erster Satz AMG ist richtlinienkonform dahin auszulegen, daß zulässige Naturalrabatte nicht unter das Verbot fallen. Entscheidungstexte 4 Ob 346/98f Entscheidungstext OGH 04.02.1999 4 Ob 346/98f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: AMG §55
Rechtssatz: Eine mit der Hauptware identische Mehrlieferung ist im Gegensatz zu einer Mehrlieferung, die aus verschiedenen Arzneispezialitäten besteht, nicht geeignet, den Preis zu verschleiern und aus anderen als rein sachlichen Überlegungen zum Kauf zu verleiten. Entscheidungstexte 4 Ob 346/98f Entscheidungstext OGH 04.02.1999 4 Ob 346/98f ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Tochtergesellschaft der S***** AG Berlin. Sie bringt die von S*****-Gesellschaften hergestellten Arzneispezialitäten zur oralen Empfängnisverhütung (M***** 30-Dragees, T*****-Dragees, G*****-Dragees und D*****-Dragees) in Österreich in Verkehr. Die Klägerin hat vor Jahren für sämtliche Arzneispezialitäten österreichische Zulassungen erwirkt; die Empfängnisverhütungsmittel dürfen nur gegen ärztliche Verschreibung in Apotheken abgegeben werden. ... mehr lesen...
Norm: AMG §55EWG-RL 92/28/EWG Humanarzneimittelwerbung 392L0028 Art9 Abs1
Rechtssatz: § 55 erster Satz AMG ist richtlinienkonform dahin auszulegen, daß zulässige Rabatte grundsätzlich nicht unter das Verbot fallen. Für Geldrabatte bestehen seit der Aufhebung des Rabattgesetzes keine Beschränkungen mehr. Naturalrabatte sind zulässig, wenn sie in einer bestimmten oder lediglich nach Bruchteilen zu berechnenden Menge derselben Ware bestehen. ... mehr lesen...