Norm
AMG §55Rechtssatz
Werbung, die über die Angaben von Produkteigenschaften und Produktwirkungen hinausgeht, insbesondere absatzfördernde (Preis-)Werbung, aus Anlass der zulässigen Abgabe von Gratismustern ist nicht verboten.
Dies steht auch im Einklang mit der gemeinschaftsrechtlichen Gesetzeslage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118595Dokumentnummer
JJR_20040210_OGH0002_0040OB00010_04F0000_002