RS OGH 1998/10/20 4Ob250/98p, 4Ob273/99x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1998
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Norm

AMG §55
EWG-RL 92/28/EWG Humanarzneimittelwerbung 392L0028 Art9 Abs1

Rechtssatz

§ 55 erster Satz AMG ist richtlinienkonform dahin auszulegen, daß zulässige Rabatte grundsätzlich nicht unter das Verbot fallen. Für Geldrabatte bestehen seit der Aufhebung des Rabattgesetzes keine Beschränkungen mehr. Naturalrabatte sind zulässig, wenn sie in einer bestimmten oder lediglich nach Bruchteilen zu berechnenden Menge derselben Ware bestehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111392

Dokumentnummer

JJR_19981020_OGH0002_0040OB00250_98P0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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