Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der R-M Team GmbH mit Sitz in M. zu verantworten, dass von der R-M Team GmbH mit Sitz in M. unter der Bezeichnung "Booklet Vertrieb R & M Gesundheit pflegen statt Krankheit bekämpfen" Werbeaussendungen, und zwar persönlich adressierte Schreiben samt Werbebeilagen an namentlich genannte Personen mit dem Aufgabeort in M. versandt u... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13301500E3L E15203000001 Verwaltungsrecht allgemein82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: 31992L0028 Humanarzneimittelwerbung-RL Art3;AMG 1983 §50 Abs1;EURallg;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Auslegung des Begriffes "Arzneimittelwerbung" iSd § 50 Abs. 1 AMG kann auf Art. 3 der Richtlinie 92/28/EWG des Rates vom 31. März 1992 über die Werbung für Humanarzneimittel, ABl Nr L 113 vom 30... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §50 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass bestimmte Aussagen in der Briefsendung des Beschwerdeführers ganz offenkundig objektiv geeignet waren, den Absatz des vom Unternehmen des Beschwerdeführers vertriebenen Produktes (Arzneispezialität) zu fördern; dass sie auch (subjektiv) darauf abzielten, durfte die belangte Behörde angesichts des Umstandes, dass das Un... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13301500E3L E15203000001 Verwaltungsrecht allgemein82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: 31992L0028 Humanarzneimittelwerbung-RL Art3;AMG 1983 §50 Abs1;EURallg;VwRallg;
Rechtssatz: Die Versendung von Briefsendungen, die Werbeaussagen enthalten, stellt eine Maßnahme der "Werbung" im Sinn des § 50 Abs. 1 AMG dar. Schlagworte Definition von Begriffen mit allg... mehr lesen...