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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §50 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass bestimmte Aussagen in der Briefsendung des Beschwerdeführers ganz offenkundig objektiv geeignet waren, den Absatz des vom Unternehmen des Beschwerdeführers vertriebenen Produktes (Arzneispezialität) zu fördern; dass sie auch (subjektiv) darauf abzielten, durfte die belangte Behörde angesichts des Umstandes, dass das Unternehmen des Beschwerdeführers dieses Produkt in Verkehr bringt, ohne Rechtsirrtum annehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999100209.X04Im RIS seit
19.09.2002Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011