Index: 54/02 Außenhandelsgesetz59/10 Handelsabkommen
Norm: AußHG 1984 §3;AußHG 1984 §7 Abs3;HandelsAbk DDR 1981 Art9;
Rechtssatz: In Art 9 Abs 1 letzter Satz des langfristigen Handels- und Zahlungsabkommens zw der österr BReg und der Reg der DDR BGBl 1981/20 sind die Vertragsparteien des Abkommens übereingekommen, dass der gegenseitige Wirtschaftsverkehr - im Einzelfall - grundsätzlich ohne wesentliche Abweichunge... mehr lesen...
Index: 54/02 Außenhandelsgesetz
Norm: AußHG 1984 §7 Abs3;
Rechtssatz: Die Feststellung allein, dass der verzollte Frei-Grenze-Preis der zur Einfuhr beantragten Ware 46 vH unter dem österr Fabriksabgabepreis liege, erlaubt nicht den Schluss auf eine aus einem solchen Import resultierende Marktstörung. Der Formulierung, "die Freigabe niedrigpreisiger Einfuhren hätte einen Sog der Nachfrage von den österr Waren weg z... mehr lesen...