Norm
AMFG §9Rechtssatz
Die Vermittlung von Arbeitsuchenden vom Ausland in ein Ausland fällt auch dann nicht unter den Begriff "Arbeitsvermittlung" im Sinne des § 9 Abs 1 AMFG, wenn die Vermittlungstätigkeit durch einen Inländer ausgeübt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0050875Dokumentnummer
JJR_19950406_OGH0002_0060OB00669_9400000_001