Norm
AMFG §9Rechtssatz
Auch wenn der Arbeitnehmer praktisch zur Gänze im fremden Betrieb eingegliedert war, bleiben die arbeitsvertraglichen Beziehungen zum Verleiherbetrieb weiterhin aufrecht; der Dienstgeber dieses Betriebes ist somit Adressat des in § 105 Abs 1 und 2 ArbVG normierten Kündigungsschutzes.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0050877Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.01.2016