Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 29. November 2001 wurde den Beschwerdeführern auf Grund der §§ 20 und 21 des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 62/1999, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 13/2000, sowie der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Reichenfels vom 9. Dezember 1993, zuletzt geändert am 14. Dezember 2000, für das Abgabenjahr 2001 die Kanalbereitstellungsgebühr mit S 2.947,10 und die Kanalgebühr mit S 3.176,2... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LAO Krnt 1991 §78;LAO Krnt 1991 §80 Abs4;LAO Krnt 1991 §81 Abs1;ZustG §16;ZustG §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0224
Rechtssatz: Ausführungen zu den Voraussetzungen einer gegenüber mehreren Personen wirksamen Bescheiderlassung (Hinweis E 13.9.1977, 682/77, VwSlg 938... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. August 1988 verpflichtete das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) gemäß § 19 des Tiroler Güter- und Seilwege-Landesgesetzes - GSLG 1970, LGBl. Nr. 40/1970, in Verbindung mit den §§ 2, 12, 17 und 19 der Satzung der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Bringungsgemeinschaft aufgrund des Antrages von deren Obmann auf Eintreibung von Leistungsrückständen die Beschwerdeführer zur ungeteilten Hand, insgesamt S 8... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs4;AVG §63 Abs4;ZustG §9 Abs1;ZustG §9 Abs3;
Rechtssatz: In konkreten Fall wäre die Mutter der Beschwerdeführerin als die Erstgenannte in der Berufung gem § 9 Abs 3 ZustG "im Zweifel" gemeinsamer Zustellungsbevollmächtigter gewesen. Die Ladung zur Berufungsverhandlung erfolgte in der Weise, daß die Beschwerdeführerin und ihre Mutter (letztere an erster... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §9 Abs3;
Rechtssatz: § 9 Abs 3 ZustellG gilt nur für die Zustellung von Bescheiden, die gemeinsame Anbringen mehrerer Parteien erledigen, also etwa der Baubewilligung, nicht aber dann, wenn die Behörde von sich aus tätig wird, wie bei einem Abbruchbescheid wegen Abweichens von der Baubewilligung; das Verfahren über diese ist nämlich mit dem Bewilligungsbescheid abgesch... mehr lesen...