Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Dr. Maier als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 25. Mai 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, den BESCHLUSS gefasst: 1. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Artikel 133 Abs... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** vom 25. Juni 2020, Zl. ***, betreffend Zurückweisung eines Einspruchs i.A. Bestrafung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos aufgehoben. 2. Eine Revision ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 30.06.2020, ***, betreffend Zurückweisung einer Vorstellung gegen einen Führerscheinentzugs-Mandatsbescheid nach dem Führerscheingesetz (FSG) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.10.2020 Norm: ZustG §26aCOVID-19 MaßnahmenG Betretungsverbot 2020 §3 Abs2
Rechtssatz: Erfolgte neben dem Einlegen des Dokumentes [hier: Strafverfügung] in den Postkasten keine sonstige schriftliche, mündliche oder telefonische Mitteilung des Zustellers über diesen Vorgang iSd § 26a Z 1 ZustG BGBl Nr 200/1982 in der von 15. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2020 geltenden Fassung B... mehr lesen...