Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe vier namentlich genannte russische Staatsangehörige am 21. Jänner 2004 abends zu den Öffnungszeiten als unselbständige Showtänzerinnen und Table Tänzerinnen im Unternehmen "P Bar", ehemals "T Bar" in der Ostraße in T, beschäftigt, obwohl ihm für diese Fremden weder eine Beschäftigungsbewilligung, Zulassung als Schlüsselkraft, oder Entsendebe... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 30. Jänner 2001 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines mazedonischen Staatsangehörigen, vom 17. August 2000 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Berufung gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (der Erstbehörde) vom 20. Juni 2000, mit dem gegen ihn gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 1 d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Jänner 2001 wurde die beschwerdeführende Partei schuldig erkannt, sie habe am 8. September 1998, um ca. 15.25 Uhr, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen vom Parkplatz der Bezirkshauptmannschaft Zwettl in Richtung Statzenberggasse auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt, obwohl ihr die Lenkberechtigung entzogen worden sei (Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 3. September 1998).... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §20 Abs1;ZustG §20;
Rechtssatz: Ein Vermerk über die erfolgte Hinterlegung ist gemäß § 20 Abs. 1 ZustG nicht vorgeschrieben, und ist eine Verständigung gemäß § 17 Abs. 2 ZustG im Fall einer Hinterlegung nach § 20 ZustG nicht erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001020078.X03 ... mehr lesen...
Mit Säumnisbeschwerde vom 19. März 1996 wurde die Verletzung der Entscheidungspflicht der belangten Behörde mit Bezug auf eine am 18. September 1995 bei der belangten Behörde mittels Telefax eingebrachten Beschwerde gemäß § 51 Fremdengesetz (FrG) geltend gemacht. Nach Behauptung des Beschwerdeführers sei bis zum Zeitpunkt der Einbringung der Säumnisbeschwerde keine "Entscheidung" durch die belangte Behörde "erfolgt". Im Vorverfahren legte die belangte Behörde die Akten des Verwalt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs4;ZustG §20 Abs1;ZustG §21 Abs1;
Rechtssatz: Wird durch einen Angestellten des Parteienvertreters die Annahme eines Bescheides verweigert, wird hiedurch eine Zustellung gem § 13 Abs 4 ZustG unmöglich gemacht. Eine Sanierung dieses Zustellvorganges nach § 20 Abs 1 ZustG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil der Angestellte nach § 13 Abs 4 ZustellG nicht unt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangten Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 10. Februar 1987 gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als verspätet zurück. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid war über den Beschwerdeführer gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 14 Abs. 1 FrPolG eine Geldstrafe von S 2.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §43 Abs1VStG §46 Abs1ZustG §13 Abs5ZustG §20 Abs1ZustG §20 Abs2ZustG §24ZustG §4
Rechtssatz: Wird im Anschluss an die Aufnahme einer Niederschrift das versandbereite Straferkenntnis gleich zustellt, dann ist der Ort der Amtshandlung Abgabestelle iSd § 4 ZustG. Verweigert dabei der Empfänger die Annahme, dann können auch § 13 Abs 5 und § 20 Zust... mehr lesen...