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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs2;Rechtssatz
Ein Vermerk über die erfolgte Hinterlegung ist gemäß § 20 Abs. 1 ZustG nicht vorgeschrieben, und ist eine Verständigung gemäß § 17 Abs. 2 ZustG im Fall einer Hinterlegung nach § 20 ZustG nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001020078.X03Im RIS seit
18.03.2002