1.] Mit der an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gerichteten Beschwerde vom 3.7.2007 wandten sich Herr Henry O. (Erstbeschwerdeführer: EBf) und Frau Susanna Adele W. (Zweitbeschwerdeführerin: ZBf) zunächst im Rahmen einer Beschwerde auf Basis des § 67a Abs 1 Z 2 AVG gegen die Behandlung während der Anhaltung des EBf bzw. Verweigerung der Kontaktnahme von Seiten der ZBf; als Beschwerdegegenstand wird darin ausgeführt: ?Wir erheben gegen die durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien ... mehr lesen...
Beachte VwGH Anfechtung zu erwarten, Kostenvorschreibung bereits zu 2008/21/0077 mit 16.1.2008 angefochten Rechtssatz: § 5b Abs 2 der Anhalteordnung, BGBl. II Nr. 1999/128 ermächtigt die Vollzugsbehörden zur Einschränkung des Besuchsrechtes. Dagegen steht ein Beschwerderecht nur dem Häftling, nicht jedoch einem Besucher zu. § 12 der Anhalteordnung bestimmt, dass die Zellen von den Häftlingen täglich selbst zu reinigen sind. Die sonstigen Bedingungen der Anhaltung, wie ärztliche Betre... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer macht in seiner auf § 67a AVG sowie § 88 Abs 1 SPG gestützten, am 1.8.1995 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien eingelangten Beschwerde geltend, daß er, indem er von den Beamten der belangten Behörde mit den Dienstnummern 41, 21 und 14 im Zuge der auf einem Schubhaftbescheid beruhenden Festnahme am 20.6.1995 mit Fäusten und Füßen geschlagen worden sei, in seinem Recht, keiner unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden (Art 3 MRK),... mehr lesen...