Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Arzt für Allgemeinmedizin in Oberösterreich. 2. Mit Schriftsatz vom 2. November 2001 stellte er bei der paritätischen Schiedskommission für Oberösterreich den Antrag auf Feststellung, daß Pkt. G.2.b. der Honorarordnung, wonach die Vertragsärzte der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse bei der OÖ Landesbank AG ein Pflichtkonto zu unterhalten haben, auf das die Gebietskrankenkasse das Vertragsarzthonorar zu überw... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art83 Abs2ASVG §347 Abs6ASVG §344, §345AVG §63 Abs5AVG §71 Abs4
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Entscheidung der funktionell unzuständigen Behörde - hier: der
Landesberufungskommission - über ein Wiedereinsetzungsbegehren in
erster und letzter Instanz
Rechtssatz: Der Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Zur Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach §71 Abs4 AVG die Behörde berufen, bei der die versäumte Handlung vorzunehmen war. Berufungen waren nach der Stammfassung des §63 Abs5 AVG (erster Satz) bei der Behörde einzubringen, die den Bescheid erster Instanz erlassen hat. Die Novelle BGBl. 357/1990 hat durch Anfügen der Wortfolge ", oder bei der Behörde, die über die Berufung zu entscheiden hat" eine weitere Möglichke... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandAVG §63 Abs5AVG §71 Abs4
Leitsatz: Verstoß der Regelung der Zuständigkeit zur Entscheidung über einen
Wiedereinsetzungsantrag gegen das Gebot einer präzisen Regelung
der Behördenzuständigkeit; möglicher Verlust einer Instanz bei
Übertragung des Wa... mehr lesen...