Begründung: Der mit 5.10.1993 datierte und eingebrachte Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens richtet sich - zufolge der Ausführungen des Rechtsvertreters - gegen den Bescheid, UVS-02/11/00042/92, vom 21.7.1992, mit welchem eine Beschwerde gegen die Inschubhaftnahme und Anhaltung in Schubhaft als unbegründet abgewiesen worden wäre. Die Schubhaft habe sich auf ein auf das gesamte Bundesgebiet erstrecktes Aufenthaltsverbot gegen Herrn Jordan D gegründet, welches rechtskräftig und vollstre... mehr lesen...
Rechtssatz: Ensprechend dem Grundsatz, daß der verfahrensrechtliche dem materiellrechtlichen Instanzenzug folgt, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich anderes bestimmt wird, ist auch gegen verfahrensrechtliche Bescheide im Zusammenhang mit der Versagung der Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung aufgrund einer ausländischen Lenkerberechtigung durch den Landeshauptmann keine weitere Berufung an den UVS zulässig. Der Landeshauptmann entscheidet daher auch über Wiederaufnahmeanträ... mehr lesen...